Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbauordnung 2018
BauO NRW 2018§ 77 Vorbescheid
Stand: 01.09.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/77#abs-1 (1) Vor Einreichung des Bauantrags ist auf Antrag der Bauherrschaft zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilen. Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Die Frist kann auf in Textform gestellten Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. §§ 58 Absatz 4, 69 bis 72, 74 Absatz 1 und 2 sowie § 75 Absatz 2 gelten entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/77#abs-2 (2) Betreffen die Fragen nach Absatz 1 die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, müssen die dem Antrag auf Vorbescheid beizufügenden Bauvorlagen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser, die oder der bauvorlageberechtigt ist, erstellt sein. § 67 gilt entsprechend. Dies gilt nicht für einen Antrag auf Vorbescheid, mit dem nur über die Vereinbarkeit mit den planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche entschieden werden soll.
Wird zitiert von 73 Entscheidungen zu § 77 BauO NRW 2018 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 19.03.2026 – 11 K 212/21
- OVG NRW, 30.06.2023 – 2 A 2853/21Zitiert von 1
- VG Köln, 23.07.2021 – 14 L 785/21Zitiert von 1
- VG Köln, 28.07.2026 – 2 K 6350/23Kein Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Geräte- und Holzlagerhalle im Außenbereich Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 15.10.2025 – 8 K 5491/23
- VG Köln, 14.10.2025 – 8 L 2072/25
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 27.07.2026 – 2 B 416/26Erfolglose Beschwerde betreffend die vorläufige Gestattung des Betriebs einer Produktions- und Anbaustelle nach § 17 KCanG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Aachen, 09.07.2026 – 3 K 90/23Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung eines Einzelhandelsbetriebs; Unwirksamkeit des Bebauungsplans Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 21.05.2026 – 7 A 1912/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 77 BauO NRW 2018 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.